AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unverschwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand März 2020


1) Geltungsbereich

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen der Unverschwendet GmbH (nachfolgend kur „Unverschwendet“) mit Sitz am Schwendermarkt Stand 18 in 1150 Wien erfolgen, in ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung geltenden Fassung. Mit der Bestellung anerkennen Kund:innen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die als integrierender Bestandteil dieser AGB geltenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, die tagesaktuell der Homepage www.unverschwendet.at/versand-zahlung zu entnehmen sind.

b) Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit und Bestätigung durch die Geschäftsführer/in Cornelia oder Andreas Diesenreiter und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Die übrigen Mitarbeiter:innen von Unverschwendet sind nicht bevollmächtigt, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.

c) Vertragsbedingungen, Einkaufsbedingungen und AGB von Kund:innen wird ausdrücklich zur Gänze widersprochen.

d) Für den Verkauf an Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die angeführten Geschäftsbedingungen nur insofern als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

e) Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, vereinbaren.

2) Vertragsschluss

a) Angebote von Unverschwendet sind zur Gänze freibleibend. Bestellungen von Kund:innen sind das Angebot im Rechtssinn, an das Kund:innen 10 Tage lang gebunden sind. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Unverschwendet oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande. Eine gesonderte Verständigung von Kund:innen von der Annahme ist nicht erforderlich.

b) Unverschwendet ist berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen.

c) Bestellungen und Nachrichten gehen Unverschwendet nur während der normalen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Österreich) zu. Außerhalb dieser Zeiten auf dem Server von Unverschwendet einlangte Nachrichten gelten erst am nächsten Werktag als zugegangen.

d) Kund:innen können Unverschwendet aktiv via E-Mail kontaktieren und personenbezogene Daten (zB. Rechnungsdaten, Lieferadressen) sowie Bestellungen zusenden. Kund:innen ist bekannt, dass das Internet kein sicheres Kommunikationsmedium ist und dass Daten, die über das Internet versandt werden, einerseits bekannt werden können und andererseits von Dritten verändert werden können. Kund:innen tragen das Risiko, dass Daten nicht oder nicht in der von ihm gesandten Form bei Unverschwendet ankommen. Unverschwendet darf darauf vertrauen, dass die Daten in der Form, in der sie erhalten werden, von Kund:innen gesandt wurden.

3) Preis

Abhängig von den Kund:innen (Unternehmen, Wiederverkäufer:innen oder Verbraucher:innen) oder einem etwaigen Auslandsbezug verstehen sich die Preise entsprechend der aktuellen Preislisten inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer, ohne Lieferkosten und ohne jegliche Nebenleistungen. Sofern mit Kund:innen nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden Transportkosten und sonstige Nebenleistungen in Rechnung gestellt. Falls bei Lieferungen außerhalb Österreichs zusätzlich Aus- und Einfuhrabgaben anfallen, werden auch diese in Rechnung gestellt.

Schreib-, Druck- und Rechenfehler sowie außerordentliche Preisänderungen sind vorbehalten.

4) Lieferung, Lieferzeit und Rechnung

a) Erfüllungsort sind die Standorte von Unverschwendet.

b) Die Lieferung von Leistungen erfolgt auf Rechnung und Gefahr der Besteller:innen an die von ihnen bei der Bestellung angegebene Lieferadresse. Teillieferungen sind möglich und werden gesondert vereinbart.

c) Unverschwendet steht es frei, die Art der Waren-Versendung und des Transportmittels auszuwählen. Die Versendungsart gilt von Kund:innen als genehmigt.

d) Reklamationen aus Transportschäden haben Besteller:innen sofort nach Erhalt der Ware beim Transportunternehmen und bei Unverschwendet schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen ab Warenübernahme, bekanntzugeben.

e) Sollten Kosten und Maßnahmen zur Aufbewahrung der gelieferten Ware anfallen so gehen diese zu Lasten und auf Kosten der Besteller:innen und gelten als Ablieferung.

f) Gutscheine, die nach den Wünschen von Kund:innen individuell gestaltet werden, und die Kund:innen jederzeit eigenständig ausdrucken kann („print@home-Gutscheine“) werden als Datei per E-Mail an Kund:innen angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

g) Die Angabe von Unverschwendet zu Lieferterminen erfolgt unverbindlich. Die Nichteinhaltung der Liefertermine berechtigt Kund:innen jedenfalls erst dann zur Geltendmachung des Widerrufsrechts/Rücktrittsrechts, wenn Unverschwendet trotz schriftlicher Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist die Lieferung nicht durchführt.

h) Die Lieferfrist wird durch vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Ausschuss wichtiger Fertigungsteile und Arbeitskonflikte, um die Dauer der Hinderung verlängert.

j) Soweit Teillieferungen möglich sind, sind sie auch rechtlich zulässig. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann von Unverschwendet gesondert in Rechnung gestellt werden.

k) Rechnungen werden elektronisch per E-Mail an die angegebene Email Adresse übermittelt. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz von Unverschwendet.

5) Gewährleistung

a) Auftretende Mängel sind von Endverbraucher:innen – ohne dass mit einer Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären – bitte unverzüglich schriftlich per E-Mail (hi@unverschwendet.at) bekannt zu geben. Bei beschädigten Sendungen ist der Auslieferer (Post, DPD etc.) unverzüglich, spätestens 4 Tage nach Sendungsübernahme, zur Schadensfeststellung anzuhalten; erfolgt dies nicht, muss Unverschwendet eine Schadensregulierung ablehnen. Grundsätzlich gilt, dass die Schadensmeldung durch Kund:innen zu erfolgen hat. Schadensmeldungen innerhalb der EU sind abhängig von den jeweiligen nationalen Vorschriften des Lieferortes von Kund:innen selbst oder aber auch von Unverschwendet durchzuführen.

b) Wenn Kund:innen Unternehmer:innen im Sinne des UGB sind, haben sie die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch acht Werktage nach Erhalt der Ware bzw. Leistung und noch vor Weiterveräußerung oder Benutzung, bei sonstigem Verlust aller ihm (bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbarer Mängel) zustehender Ansprüche, insbesondere auch Mangelfolgeschäden, schriftlich per E-Mail (hi@unverschwendet.at) zu rügen.

c) Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Besteller vorerst nur Verbesserung oder Austausch der Ware verlangen.

d) Nur wenn Verbesserung oder Austausch unmöglich oder untunlich sind, können Kund:innen – entsprechend den gesetzlichen Regelungen – angemessene Preisminderung oder Wandlung begehren. Kund:innen sind verpflichtet, Unverschwendet die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben. Wenn Unverschwendet einen Mangel verbessert, erfolgt dies kosten- und spesenfrei, wobei Unverschwendet verlangen kann, dass Kund:innen die Ware – soweit dies tunlich ist – auf Gefahr und Kosten von Unverschwendet retourniert.

e) Als zugesicherte Eigenschaften der Ware sind nur solche Eigenschaften zu werten, die Unverschwendet ausdrücklich und schriftlich zugesichert hat. Sortimentsänderungen behält sich Unverschwendet vor, sie stellen keinen Mangel dar.

f) Kund:innen sind selbst dafür verantwortlich die Ware ordnungsgemäß zu behandeln und zu lagern. Dies umfasst unter anderem die Lager Erfordernisse „Vor Wärme und Licht geschützt sowie stehend lagern.“. Unverschwendet trägt keine Haftung für Mängel oder Schäden, die auf eine mangelhafte und/oder fehlerhafte Lagerung oder Hantierung der Ware durch Kund:innen, oder von ihnen bestimmten Dritten, zurückzuführen sind.

6) Widerrufsbelehrung

a) Kund:innen die Verbraucher:innen im Sinne des KSchG sind, können von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der im folgenden genannten Fristen ohne Angabe von Gründen schriftlich zurücktreten. Es genügt, wenn die Widerrufserklärung/Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der*die Verbraucher:in oder ein von ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Wenn Verbraucher:innen mehrere Waren mit einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die jedoch getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem die letzte Ware geliefert wird; Bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem Verbraucher:innen in den Besitz der letzten Teilsendung gelangten; Bei print@home-Gutscheinen mit dem Tag, an dem die Email mit der entsprechenden Datei in dem elektronischen Verfügungsbereich der Verbraucher:innen einlangt.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Verbraucher:innen Unverschwendet (Unverschwendet GmbH, Schwendermarkt Stand 18, 1150 Wien, Tel. +436603934280, hi@unverschwendet.atl mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Verbraucher:innen können dafür das auf der Webseite vorhandene Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

 Gemäß § 18 FAGG haben Verbraucher:innen (neben weiteren Ausnahmen) kein Rücktrittsrecht bei Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten werden würde; Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Waren, die nach Kund:innenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind; Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

Folgen des Widerrufs

Wird der Vertrag widerrufen, hat Unverschwendet den Verbraucher:innen alle Zahlungen, die Unverschwendet von den Verbraucher:innen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Unverschwendet eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Unverschwendet dasselbe Zahlungsmittel, das die Verbraucher:innen bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit den Kund:innen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Verbraucher:innen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die Rückzahlung kann von Unverschwendet verweigert werden, bis sie die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis von den Verbraucher:innen der Nachweis erbracht wurde, dass die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Verbraucher:innen tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, Unverschwendet behält sich bei der Rückzahlung des Kaufbetrages gegebenenfalls eine durch Ingebrauchnahme der Ware entstandene Wertminderung ein. Verbraucher:innen müsse für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit den Verbraucher:innen zurückzuführen ist.

Verbraucher:innen müssen die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem sie Unverschwendet über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet haben, an die Unverschwendet GmbH, Schwendermarkt Stand 18, 1150 Wien zurückzusenden oder übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wurde.

Treten Verbraucher:innen von einem Vertrag über print@home-Gutscheine zurück, so wird dieser für die weitere Verwendung gesperrt. Wird der Gutschein vor diesem Zeitpunkt – wenn auch nur teilweise – eingelöst, so mindert sich die von Unverschwendet zu leistende Zahlung um jenen Betrag, den Kund:innen bereits eingelöst haben, da die vorherige Verwendung des Gutscheins nicht auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Gutscheins nicht notwendigen Umgang mit diesem zurückzuführen ist (siehe Punkt 3. b).

7) Rücksendungen

a) Rücksendungen werden nur entgegengenommen, wenn diese zuvor ausdrücklich mit Unverschwendet vereinbart wurden, es sei denn Verbraucher:innen üben ein Widerrufsrecht/Rücktrittsrecht nach Punkt 6. dieser AGB aus. Hierzu hat zuvor eine schriftliche Reklamation via E-Mail (hi@unverschwendet.at) zu erfolgen. Die Gefahr des Untergangs oder Beschädigung der Ware während des Transports tragen die Kund:innen mit Absendung der Ware. Unverschwendet übernimmt die Kosten des Rücktransportes nur für den Fall eines Gewährleistungsfalls nach Punkt 5. dieser AGB, nicht aber im Falle des Widerrufs/Rücktritts der Kund:innen nach Punkt 6. dieser AGB.

b) Für Unternehmer:innen gilt zusätzlich zu Punkt 7. a), dass für Manipulationen und Retourenbearbeitung ein Abschlag von 10% auf den Warenpreis als vereinbart gilt.

8) Schadenersatz

a) Unverschwendet übernimmt keine Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen, welche infolge leichter Fahrlässigkeit durch Unverschwendet oder Personen, für die Unverschwendet einzustehen hat, verursacht werden. Bei Verträgen mit Konsument:innen sind von diesem Haftungsausschluss Schäden an der Person und an zur Bearbeitung übernommenen Sachen ausgenommen. Kund:innen, die UnternehmerInnen im Sinne des UGB sind, haben das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen.

b) Die von Unverschwendet zu leistende Haftungssumme wird mit dem 2-fachen der Bestellsumme begrenzt.

9) Zahlungsbedingungen

a) Fälligkeit:

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Erst mit Zahlungseingang bei Unverschwendet gilt die Zahlung als erfolgt; dies gilt nicht für Konsument:innen, die die Zahlung mit Banküberweisung vornehmen. Die nachweisliche Erteilung des Überweisungsauftrages gilt für Kund:innen als fristwahrend. Die aktuellen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind tagesaktuell der Homepage www.unverschwendet.at/versand-zahlung zu entnehmen.

b) Verzug:

Bei Verzug von Kund:innen mit Zahlung oder seinen sonstigen Leistungen ist Unverschwendet – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, die Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall haben Kund:innen die gelieferten Waren unverzüglich auf ihre Kosten an Unverschwendet zurückzustellen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für Entwertung, Abnützung, Entschädigung für eigene Transportspesen und anderes mehr bleibt Unverschwendet vorbehalten, wobei Unverschwendet bei eigenem Vertragswiderruf/Vertragsrücktritt berechtigt ist, 20 % des Warenpreises als Mindestvertragsstrafe zu fordern bzw. einzubehalten.

Befindet sich Kund:innen in Annahmeverzug, ist Unverschwendet berechtigt, die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

c) Verzugszinsen/Mahnspesen:

Bei verspäteter Zahlung verrechnet Unverschwendet bei Konsument:innenVerzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. vom geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeit der Rechnung. Bei UnternehmerInnen werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verrechnet.

Mahnspesen und Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe werden ab der 1. Mahnung verrechnet. Wird eine 2. Mahnung erforderlich, erfolgen alle künftigen Lieferungen nur mehr gegen Vorauszahlung oder Nachnahme. Nach erfolgloser 2. Mahnung erfolgt die Übergabe der Forderung an ein Inkassobüro, den Kreditschutzverband oder einen Rechtsanwalt.

Kund:innen verpflichten sich, bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen, Unverschwendet alle zur zweckentsprechenden Verfolgung der Ansprüche notwendigen Kosten zu ersetzen. Pro Mahnung sind € 5,00 und weiters für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen € 25,00 von Kund:innen zu ersetzen. Darüber hinaus sind jeweils die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und im Verhältnis zur Forderung angemessenen Kosten des Inkassobüros bis zu den in der jeweils geltenden Verordnung für Höchstgebühren im Inkassowesen vorgesehenen Höchstgebühren und die Kosten von RechtsanwältInnen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu ersetzen.

Gegenüber UnternehmerInnen wird jedenfalls der gesetzliche Pauschalbetrag von € 40,00 für die Entschädigung etwaiger Betreibungskosten von Unverschwendet eingefordert; eine darüber hinausgehende Entschädigung behält sich Unverschwendet nach den Umständen des Einzelfalles vor.

e) Aufrechnung:

Das Recht zur Aufrechnung von Besteller:innen gegen Ansprüche von Unverschwendet ist ausgeschlossen, es sei denn dieser Gegenanspruch wurde gerichtlich festgestellt oder von Unverschwendet schriftlich anerkannt.

f) Unberechtigter Abzug:

Bei unberechtigtem Abzug von Skonti, Versandkosten oder sonstigen Beträgen durch Kund:innen wird dieser ausständige Betrag von Unverschwendet auf Kosten der Kund:innen eingefordert.

10) Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive aller Nebengebühren bleiben die gelieferten Waren im alleinigen und unbeschränkten Eigentum von Unverschwendet. Bis dahin sind sie somit nur den Kund:innen anvertrautes Gut, das weder veräußert noch verpfändet, weder verschenkt noch verliehen werden darf. Kund:innen sind nicht berechtigt, über diese Gegenstände bzw. Waren ohne die vorherige ausdrückliche Einwilligung von Unverschwendet zu verfügen und tragen das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware in jeder Hinsicht, insbesondere auch die Gefahr des Untergangs, Verlusts und der Verschlechterung. Unverschwendet ist berechtigt, die Herausgabe der in seinem Eigentum stehenden Waren zu verlangen und diese abzuholen. Kund:innen verzichten hierbei auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

11) Individuelles Design

a) Unverschwendet bietet Kund:innen die Möglichkeit eines individualisierten Designs und organisiert auf Wunsch die Umwandlung von Kund:innen übermittelter Daten durch die Druckerei in ein entsprechendes Format, welches zur Kontrolle und Freigabe an Kund:innen übermittelt wird. Erst nach Freigabe durch Kund:innen, welche schriftlich, somit also per E-Mail, zum Druck gesandt. Die Kosten dafür sind nach individueller Absprache und müssen schriftlich von Unverschwendet bestätigt werden.

b) Unverschwendet haftet weder für Rechtschreib-, Farbfehler bzw. weitere Fehler in den von Kund:innen gewünschten Texten und Gestaltungen, noch für deren inhaltliche Richtigkeit. Auch jegliche Haftung für die Richtigkeit der gesetzlichen Auszeichnungsvorschriften wird ausgeschlossen. Handelsübliche Abweichungen von der Vorlage (das sind insbesondere geringfügige Farbabweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren; geringfügige Farbabweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck oder zwischen End- und Zwischenergebnis; Farbabweichungen zwischen digitaler Vorlage und Ausdruck aufgrund unterschiedlicher Farbkalibrierung bei Bildschirmen) können nicht ausgeschlossen werden und sind kein zur Gewährleistung berechtigender Mangel.

c) Kund:innen versichern, dass die zur Verfügung gestellten Dateien bzw. Vorlagen rechtlich zulässig sind, nicht in Rechte Dritte eingreifen und erklärt, Unverschwendet umfassend schad- und klaglos zu halten.

d) Ein Widerrufsrecht/Rücktrittsrecht für solche nach Kund:innenspezifikationen angefertigte Waren ist ausgeschlossen.

12) Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung

a) Die Verwendung von Texten, Bildern, Fotos, Layouts sowie sonstiger Darstellungen der Homepage www.unverschwendet.at sowie Teilen davon bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von Unverschwendet. Insbesondere Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und Ähnliches bleiben das geistige Eigentum von Unverschwendet. Jede Verwendung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von Unverschwendet.

b) Sämtliche Rechte bleiben Unverschwendet zur Gänze vorbehalten.

c) Die Vertragspartner:innen von Unverschwendet verpflichten sich zur Geheimhaltung des ihnen aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens gegenüber Dritten.

13) Sonstiges

a) Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die von Kund:innen in der Bestellung angegebene Adresse. Kund:innen sind verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen im Formular abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch Kund:innen haftet dieser für alle Unverschwendet daraus entstehenden Kosten und Schäden. Kund:innen ist bei sonstiger Haftung für alle aus der nicht rechtzeitigen Bekanntgabe entstandenen Schäden verpflichtet, Unverschwendet Änderungen des Namens, der Anschrift bzw. einen Wechsel des Wohnsitzes unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall gilt jede schriftliche Mitteilung, die an die zuletzt bekannt gegebene Adresse der Kund:innen erfolgt, als den Erfordernissen einer wirksamen Zustellung genügend.

b) Eine Übertragung der Rechte aus dem mit Unverschwendet abgeschlossenen Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Unverschwendet.

14) Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

a) Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Unverschwendet und seinen Kund:innen ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.

b) Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Wien.

c) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis mit Unverschwendet ergebenden Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.