Versand
Online Shop Bestellungen liefern wir nur innerhalb Österreichs.
Versand Österreich: Der Versand erfolgt mit der österreichischen Post und dauert zwischen 3-6 Werktagen ab Zahlungseingang. Versandkosten 4,99€ (Gratis Versand ab 50€ Bestellwert für Privatkund*innen/Haushaltsmengen).
Für Bestellungen innerhalb der EU von außerhalb unseres Liefergebiets kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter onlineshop@unverschwendet.at
Als Geschenk verschicken
Unsere Pakete beinhalten weder Preis noch Rechnung (die bekommst du als Email zugesandt). Einfach beim Bezahlen ein Häkchen bei “Lieferung an eine andere Adresse senden?” setzen und den/die Empfänger*in eingeben.
Grußbotschaft beilegen
Zur Zeit bieten wir diese Option leider noch nicht an, aber wir arbeiten daran!
Ist der gleichzeitige Versand an mehrere Adressen möglich?
Wir bieten diesen Service für Vereine/Organisationen/Firmen ab ca. 20 Empfänger*innen an. In unserem Webshop ist es zur Zeit leider noch nicht möglich. Du kannst aber im Bestellprozess einen Account erstellen und deine Daten speichern bei uns – das vereinfacht dir das Ausfüllen bei der nächsten Bestellung.
Stückzahl gering oder aus?
Manche Produkte sind leider je nach Überschüssen nicht immer verfügbar, kommen aber oft wieder. Nähere Informationen zur Verfügbarkeit findest du in der Beschreibung des jeweiligen Produktes.
Zahlungsarten & -bedingungen
Mit Kreditkarte (via Stripe) oder per Klarna (SOFORT, Lastschrift und Überweisung).
Fälligkeit:
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Erst mit Zahlungseingang bei Unverschwendet gilt die Zahlung als erfolgt; dies gilt nicht für Konsument:innen, die die Zahlung mit Banküberweisung vornehmen. Die nachweisliche Erteilung des Überweisungsauftrages gilt für Kund:innen als fristwahrend.
Verzug:
Bei Verzug von Kund:innen mit Zahlung oder seinen sonstigen Leistungen ist Unverschwendet – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, die Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall haben Kund*innen die gelieferten Waren unverzüglich auf ihre Kosten an Unverschwendet zurückzustellen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für Entwertung, Abnützung, Entschädigung für eigene Transportspesen und anderes mehr bleibt Unverschwendet vorbehalten, wobei Unverschwendet bei eigenem Vertragswiderruf/Vertragsrücktritt berechtigt ist, 20 % des Warenpreises als Mindestvertragsstrafe zu fordern bzw. einzubehalten.
Befindet sich Kund:innen in Annahmeverzug, ist Unverschwendet berechtigt, die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Verzugszinsen/Mahnspesen:
Bei verspäteter Zahlung verrechnet Unverschwendet bei Konsument*innenVerzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. vom geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeit der Rechnung. Bei UnternehmerInnen werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verrechnet.
Mahnspesen und Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe werden ab der 1. Mahnung verrechnet. Wird eine 2. Mahnung erforderlich, erfolgen alle künftigen Lieferungen nur mehr gegen Vorauszahlung oder Nachnahme. Nach erfolgloser 2. Mahnung erfolgt die Übergabe der Forderung an ein Inkassobüro, den Kreditschutzverband oder einen Rechtsanwalt.
Kund:innen verpflichten sich, bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen, Unverschwendet alle zur zweckentsprechenden Verfolgung der Ansprüche notwendigen Kosten zu ersetzen. Pro Mahnung sind € 5,00 und weiters für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen € 25,00 von Kund*innen zu ersetzen. Darüber hinaus sind jeweils die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und im Verhältnis zur Forderung angemessenen Kosten des Inkassobüros bis zu den in der jeweils geltenden Verordnung für Höchstgebühren im Inkassowesen vorgesehenen Höchstgebühren und die Kosten von RechtsanwältInnen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu ersetzen.
Gegenüber UnternehmerInnen wird jedenfalls der gesetzliche Pauschalbetrag von € 40,00 für die Entschädigung etwaiger Betreibungskosten von Unverschwendet eingefordert; eine darüber hinausgehende Entschädigung behält sich Unverschwendet nach den Umständen des Einzelfalles vor.
Aufrechnung:
Das Recht zur Aufrechnung von Besteller:innen gegen Ansprüche von Unverschwendet ist ausgeschlossen, es sei denn dieser Gegenanspruch wurde gerichtlich festgestellt oder von Unverschwendet schriftlich anerkannt.
Unberechtigter Abzug:
Bei unberechtigtem Abzug von Skonti, Versandkosten oder sonstigen Beträgen durch Kund:innen wird dieser ausständige Betrag von Unverschwendet auf Kosten der Kund:innen eingefordert.
Marktstand am Schwendermarkt:
Unverschwendet am Schwendermarkt
Schwendermarkt Stand 18
1150 Wien